Zum Inhalt springen

Warenkorb

Dein Warenkorb ist leer

Pflichtkennzeichnung Kosmetik – EU-konform | Sarem Cosmetics
KOSTENFREIER VERSAND ab 150,- Euro Einkaufswert

Regulatorisches Wissen

Pflichtangaben auf Kosmetik­produkten

Was EU-Recht von jedem Kosmetikprodukt verlangt, das in den Handel kommt – klar strukturiert, vollständig erklärt.

Zur Checkliste
Sarem Cosmetics Produkt
Sarem Cosmetics
Hyaluron Energie Creme
Inhalt 50 ml
PAO 12M
Charge SC-2025-04
Herkunft Made in Germany
INCI Aqua, Glycerin…

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt verbindlich, welche Kennzeichnungselemente auf einem Kosmetikprodukt vorhanden sein müssen, bevor es innerhalb der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden darf. Das Etikett ist keine Werbefläche – es ist ein rechtliches Dokument. Fehlende Pflichtangaben können zum Vertriebsstopp führen.

Pflichtangaben gemäß EU-Recht

Die 8 Kennzeichnungselemente

01

Produktbezeichnung & Verwendungszweck

Der Verbraucher muss auf Anhieb verstehen, um welches Produkt es sich handelt – beispielsweise „Gesichtsserum" – und wie es angewendet wird, sofern dies nicht bereits aus der Bezeichnung hervorgeht.

02

Verantwortliche Person (Responsible Person)

Name und vollständige EU-Anschrift der verantwortlichen Person sind auf dem Etikett verpflichtend anzugeben. Diese Partei haftet rechtlich für die Konformität des Produkts mit dem europäischen Regelwerk.

03

Nenninhalt (ml oder g)

Die enthaltene Produktmenge ist eindeutig in Milliliter oder Gramm anzugeben. Diese Angabe muss gut lesbar und an prominenter Stelle auf dem Behältnis oder der Verpackung erscheinen.

04

Haltbarkeit – MHD oder PAO

Je nach Produktkonzeption kommen zwei Varianten zum Einsatz: das Mindesthaltbarkeitsdatum für Produkte unter 30 Monaten Haltbarkeit oder das PAO-Symbol für alle übrigen Produkte, das die sichere Verwendungsdauer nach dem ersten Öffnen anzeigt.

MHD – „Mindestens haltbar bis …" PAO – Geöffneter Tiegel + Monate
05

Chargen- / Lotnummer

Zur lückenlosen Rückverfolgbarkeit der Produktion ist eine eindeutige Chargen- oder Lotnummer erforderlich. Sie ermöglicht es, im Rückruffall oder bei Qualitätsprüfungen einzelne Produktionseinheiten gezielt zu identifizieren.

06

INCI-Inhaltsstoffliste

Alle Inhaltsstoffe sind in international genormter INCI-Schreibweise vollständig aufzulisten – auf dem Behältnis oder, falls vorhanden, auf der äußeren Verpackung. Die Liste schafft Transparenz, informiert über Allergene und belegt die Einhaltung der EU-Anhänge.

Transparenz für Verbraucher Allergeninformation Anhang-Konformität
07

Besondere Anwendungshinweise

Sicherheits- oder Warnhinweise – etwa „Augenkontakt vermeiden" – müssen sowohl auf dem Behältnis als auch auf der äußeren Verpackung erscheinen. Für sehr kleine Produkte gelten Sonderregelungen, u. a. das „Hand-im-Buch"-Symbol oder Kennzeichnung am Point of Sale.

08

Sprachanforderung des Zielmarkts

Nenninhalt, Verwendungszweck, Haltbarkeit und alle Sicherheitshinweise sind in der jeweiligen Landessprache des Zielmarktes anzugeben. Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, plant dies bereits beim ersten Layoutentwurf ein.

Bedeutung der Kennzeichnung

Warum ein vollständiges Etikett entscheidet

01

Marktreife ohne Verzögerung

Fehlen Pflichtangaben, ist das Produkt nicht verkehrsfähig. Ein von Beginn an korrektes Etikett verhindert kostspielige Nachbesserungsschleifen kurz vor der Markteinführung.

02

Rechtssicherheit & Schutz

Produkte mit unvollständiger Kennzeichnung dürfen nicht in den Handel. Verstöße können behördliche Maßnahmen, Vertriebsstopps und Reputationsschäden nach sich ziehen.

03

Vertrauen als Markenwert

Transparente, lesbare Kennzeichnung ist das sichtbarste Qualitätsmerkmal eines Produkts. Verbraucher, die sich gut informiert fühlen, bauen tiefes Vertrauen zur Marke auf.

Pflichtpunkt 04

Zwei Symbole, eine klare Regel

MHD Produkte unter 30 Monate Haltbarkeit
12M PAO Verwendbar nach Öffnung (Monate)

Wann gilt welches Symbol?

Produkte mit einer Mindesthaltbarkeit von weniger als 30 Monaten tragen das Sanduhrsymbol kombiniert mit dem konkreten Ablaufdatum. Alle anderen Produkte kennzeichnen die sichere Nutzungsdauer nach dem ersten Öffnen mit dem PAO-Symbol und der entsprechenden Monatsangabe – z. B. „12M" für zwölf Monate nach Anbruch. Beide Angaben sind rechtlich gleichwertig, aber situationsabhängig anzuwenden.

Regulatorischer Kontext

Das Etikett ist der letzte Schritt – nicht der einzige

Die korrekte Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil der regulatorischen Gesamtanforderungen. Wer ein Kosmetikprodukt in der EU auf den Markt bringen möchte, muss darüber hinaus weitere Compliance-Schritte sicherstellen.

Ein vollständiges Konformitätspaket umfasst die folgenden Elemente, die unabhängig von der Etikettierung bestehen:

Sicherheitsbewertung (CPSR)

Eine qualifizierte Fachperson erstellt den vorgeschriebenen kosmetischen Sicherheitsbericht – Grundvoraussetzung für jede Markteinführung in der EU.

Produktinformationsdatei (PIF / PID)

Die vollständige Dokumentationsmappe mit Rezepturen, Prüfberichten und Sicherheitsunterlagen ist auf Anfrage den Behörden vorzulegen.

CPNP-Registrierung

Jedes kosmetische Produkt muss vor dem Inverkehrbringen im Cosmetic Products Notification Portal der Europäischen Union angemeldet sein.

GMP / ISO 22716

Die Produktion muss den Good Manufacturing Practices für Kosmetika entsprechen – ein international anerkannter Standard für Räumlichkeiten, Prozesse und Personal.

Made in Germany
Seit über 40 Jahren
Frei von Microplastik
Sichere Bezahlung

Fazit

Ein vollständiges Etikett ist der letzte Schritt vor dem Markt – und gleichzeitig das sichtbarste Qualitätsversprechen Ihrer Marke.

Die EU-Kosmetikverordnung schützt Verbraucher und schafft faire Wettbewerbsbedingungen. Wer ihre Anforderungen von Beginn an konsequent umsetzt, bringt Produkte schneller, rechtssicher und mit mehr Strahlkraft auf den Markt.

Fragen zur EU-Kennzeichnung?

Sarem Cosmetics begleitet Sie durch alle regulatorischen Anforderungen.

Jetzt Kontakt aufnehmen